Verordnung

Eine logopädische Behandlung wird vom Arzt (z. B. Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, Kieferorthopäde) verordnet.


Behandlungskosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Therapie bis auf einen von den Krankenkassen festgelegten Eigenanteil.

Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr entfällt dieser Eigenanteil.

Privat versicherte Patienten müssen die individuellen vertraglichen  Kostenübernahmevereinbarungen mit der Krankenkasse beachten.


Behandlungsmodalitäten

Zu Beginn einer logopädischen Therapie wird eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung durchgeführt.

Daraus ergeben sich Therapieziele und eine geschätzte notwendige Behandlungsdauer.

Die Dauer einer Therapieeinheit liegt je nach Diagnose und Belastbarkeit des Patienten bei 30, 45 oder 60 Minuten.

Der verordnende Arzt, der sich an den Heilmittelrichtlinien orientiert, legt die Therapiezeit, die Therapiemenge (in der Regel 10 Therapieeinheiten) und die Therapiefrequenz (in der Regel 1-2 mal pro Woche) auf der Verordnung fest.

Behandlungsziele werden im Therapieverlauf überprüft, die Therapie ist transparent.


Therapie mit Kindern

Die Therapie mit Kindern erfordert eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern.

Die Interaktion zwischen Eltern und Therapeut kann sich unterschiedlich gestalten.

Manchmal sind Eltern in jeder Therapie anwesend, auch aktiv mitwirkend.

Oder das Kind ist ohne Eltern in der Behandlung und der Austausch über Therapieinhalte findet am Ende der Behandlung statt.

Intensive therapeutische Gespräche zur Elternberatung können notwendig sein.


Die logopädische Therapie ist kein schulisches Lernen, sondern orientiert sich an der individuellen Entwicklungsstufe, an Begabungen und Interessen des Kindes, um ihm den notwendigen Entwicklungsschritt zu ermöglichen.